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Rechtsanwaltskanzlei Johannes Ays

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Mietrecht

Dieses Rechtsgebiet betrifft viele Menschen, ob als Mieter oder Vermieter. Viele Probleme haben ihre Grundlage bereits im Mietvertrag. Der BGH sorgt immer wieder für Änderungen der bisherigen vertraglichen Strukturen. Diese gilt es rechtzeitig vorher zu berücksichtigen.

Sie wollen einen Mietvertrag abschließen? Im Internet finden Sie so manches Muster. Aber dabei sind manchmal die neuesten Anforderungen der Rechtsprechung an einen Mietvertrag noch nicht enthalten. Und individuelle Besonderheiten können solche Mietverträge zumeist nicht erfüllen. Wichtige Unterschiede bestehen bereits bei der Anmietung von Wohnraum gegenüber der Anmietung von Gewerbeflächen. Dann ist der Fachmann als Rechtsanwalts der richtige Ansprechpartner.

Dabei ist es für Sie nicht immer einfach, die verschiedenen Anforderungen zu kennen und auch bei Ihren Tätigkeiten zu berücksichtigen. Eine Mieterhöhung kann zum Beispiel ganz schnell an formalen Fehlern scheitern. Auch ein Rechtsanwalt kann dann diese Mieterhöhung nicht mehr retten. Auch Regelungen aus Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen waren in den letzten Jahren häufig Gegenstand von BGH Entscheidungen. Wollen Sie kündigen, müssen Sie auf Fristen achten und wenn es nicht nur um fehlende Zahlungen geht auch auf eine ausreichende und für das Gericht nachvollziehbare Begründung.

Ich unterstütze Sie, ob Mieter oder Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Ob Sie nur eine Beratung wünschen oder ob sie die Unterstützung zur Durchsetzung einer Mieterhöhung suchen. Ich helfe Ihnen gerne.


Überblick
Mietwolke

Mietrecht findet sich im BGB( §§ 535ff BGB). Die Bestimmungen gelten für die gewerbliche Anmietung, genauso wie für die Anmietung von Wohnungen / Häuser. Bei der Wohnungsmiete gelten aber besondere Bestimmungen, die zum Teil nicht zum Nachteil des Mieters abgeändert werden können. Daneben gelten die Bestimmungen aus dem Mietrecht auch zum Teil für die Pacht.