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Rechtsanwaltskanzlei Johannes Ays

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Inkasso

Sie haben eine Forderung. Und Ihr Kunde reagiert nicht, zahlt einfach nicht. Die Gründe dafür sind unterschiedlich und manchmal nicht nachvollziehbar.

Inkasso - oder auch Recht des Forderungseinzugs - ist eine klassische Tätigkeit eines Rechtsanwaltes. Manchmal genügt es, wenn das Schreiben von einem Rechtsanwalt kommt, dass der Kunde bezahlt. Soweit der Kunde keine Einwendungen gegen Ihre Forderung geltend macht, ist dann das gerichtliche Mahnverfahren der richtige Weg. Andernfalls überlege ich mit Ihnen, ob und wie der Klageweg beschritten werden soll.

Sind Sie Unternehmer, rechnen Sie wirtschaftlich. Ihre Arbeitszeit muss für Ihre unternehmerische Tätigkeit produktiv sein. Da der Schuldner grundsätzlich auch die Verzugskosten erstatten muss, wozu die Rechtsverfolgungskosten durch den Rechtsanwalts gehören, ist in vielen Fällen unsere Tätigkeit für Sie letztendlich kostenfrei. Und wenn dies aufgrund Vermögenslosigkeit oder Insolvenz des Schuldners einmal anders ist, ist die Beauftragung des Rechtsanwalts für Sie zumeist trotzdem die wirtschaftlichere Lösung.

Überblick
Inkassowolke

Ihr Vertragspartner zahlt nicht - trotz Ihrer Mahnung. Dann ist es meist sinnvoll, einen Rechtsanwalt mit der Forderungseintreibung zu beauftragen. Die Aufforderung durch den Rechtsanwalt hilft oft. Und wenn nicht besorgt er Ihnen einen Vollstreckungstitel und leitet für Sie die Zwangsvollstreckung ein.